Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Gorxenbuckel 15" in Gorxheim
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Gorxenbuckel 15“, bestehend aus der Planzeichnung des Bebauungsplans, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und den textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die vollständige Amtliche Bekanntmachung zum Download (pdf-Datei). Die Verfahrensunterlagen können hier eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan in Kraft.