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  • Gewässerunterhaltung

     

     

     

    Zuständig für die Gewässerunterhaltung bei Fließgewässern dritter Ordnung, zu denen der Grundelbach mit seinen Zuläufen zählt, ist die Gemeinde Gorxheimertal. Sie ist verantwortlich für die Unterhaltung des Gewässers, sowie die dazugehörige Böschung. Alle Maßnahmen im Bereich des Gewässers und der Böschung sind daher von der Gemeinde Gorxheimertal durchzuführen oder mit ihr entsprechend abzustimmen. Das betrifft sowohl bauliche Maßnahmen im Zuge von Ufersicherung, als auch der Rückschnitt der Uferbepflanzung.

     

    Als Anlieger eines Bachlaufes sind eigenständige Befestigungen der Uferböschung, sowie die Errichtung von Stützmauern nicht erlaubt. Für Baumaßnamen am Gewässer ist immer die Untere  Wasserbehörde des Kreises Bergstraße zu beteiligen. Die Untere Wasserbehörde ist zuständig in den Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft (Grund-/Trinkwasser, Wasserschutzgebiete, Abwasser, Kläranlagen, Fließgewässer, Teiche, Kiesgruben, Erdwärme, wassergefährdende Stoffe, Grundwasserschadenfälle, Gefahrgutunfälle,...)

     

    Sollten Maßnahmen zur Ufersicherung oder Rückschnitte notwendig sein, so bitten wir Sie diese beim Bauamt der Gemeinde Gorxheimertal anzumelden. Es werden in jedem Jahr, entsprechend der vorhandenen Haushaltsmitteln, Maßnahmen im Bereich der Ufersicherung, durch Einbau von Wasserbausteinen und Rückschnitt von Bäumen, am Bachlauf durchgeführt.

     

    Die jeweiligen MInisterien der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland haben mit der "Gemeinützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFGmbH)" eine Informationsbroschüre entwickelt, in der Tipps und Informationen zusammengefasst sind, was an Gewässern erlaubt oder empfohlen ist.   


    PDF-Datei Tipps und Informationen für Gewässeranlieger


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