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  • Nachbarrecht

     

    Sehr häufig werden bei der Gemeindeverwaltung Fragen über die Rechtmäßigkeit von Bäumen und Pflanzen an der Grenze, überhängende Äste oder sonstigen Tätigkeiten der Nachbarn im Grenzbereich gestellt. Sofern es sich nicht um bauliche Tätigkeiten handelt, die im Baurecht verankert sind, kann und darf die Gemeinde keine Auskünfte geben und Beratungen durchführen. Diese Fragen sind im Hessischen Nachbarrechtsgesetz, dem sogenannten Nachbarrecht, und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Rechtsgrundlage ist das Privatrecht, während das Baurecht öffentliches Recht darstellt. 

     

    Das Hessische Justizministerium hat allerdings die wichtigsten Gesetze und Regeln des privaten Nachbarrechts in einer Broschüre zusammengefasst.



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