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  • Wahlergebnisse Kommunalwahl 06.03.2016

    Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal am 06.03.2016

     
    Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.03.2016 das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis Gorxheimertal ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
     
             1.            Zahl der Wahlberechtigten                                3.367
             2.            Zahl der Wählerinnen und Wähler                  1.325
             3.            Wahlbeteiligung                                               39,4 %
             3.            Zahl der gültigen Stimmen                                1.288
             4.            Zahl der ungültigen Stimmzettel                            37
     
    Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien und Wählergruppen insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:
     

    Laufende Nummer
    Name der Partei/Wählergruppe
    Kurzbe-zeichnung
    Stimmen
    Stimmenanteil
    Sitze
    1
    Christlich Demokratische Union Deutschlands
    CDU
    5.466
    26,5 %
    4
    2
    Sozialdemokratische Partei Deutschlands
    SPD
    5.551
    26,9 %
    5
    3
    Pro-Gorxheimertal
     
    Pro-Tal
    9.618
    46,6 %
    8
     
    Wahlgebiet insgesamt
     
    20.635
     
    17

     
    Auf die Bewerber/innen der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:
     

     
    CDU
     
    Laufenden Nummer
    Familienname und Rufname
    Stimmen
    1
    Franke, Peter
    963
    2
    Böhm, Martin
    866
    3
    Kohl, Manuel
    722
    4
    Pfleger, Felix
    718
    5
    Pfleger, Rouven
    698
    6
    Westphal, Eva
    595
    7
    Bareiß, Oliver
    468
    8
    Pistor, Gabriele
    436
     
    SPD
     
    Laufenden Nummer
    Familienname und Rufname
    Stimmen
    1
    Kohl, Frank
    973
    2
    Stanyak, Robert
    599
    3
    Wetzel, Horst
    594
    4
    Bernert, Ralf
    593
    5
    Oberle, Kurt
    576
    6
    Henn, Rüdiger
    532
    7
    Graichen, Tabea
    466
    8
    Schmitt, Manfred
    421
    9
    Winkler, Thomas
    320
    10
    Platero Villasclaras, Antonio
    276
    11
    Bergmann, Peter
    201
     
    Pro-Tal
     
    Laufenden Nummer
    Familienname und Rufname
    Stimmen
    1
    Schmitt, Klaus-Dieter
    1.468
    2
    Engelhardt, David
    1.329
    3
    Uhl, Heidrun
    1.287
    4
    Schmidtmann, Erik
    898
    5
    Schweiger-Müller Gesine
    887
    6
    Schmitt, Verena
    881
    7
    Gölz, Rolf
    754
    8
    Kern, Kathrin
    616
    9
    Berauer, Stephanie
    587
    10
    Janke, Berthold
    460
    11
    Weber, Klaus
    451

    Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

    Laufenden Nummer
    Familienname und Rufname
    Partei/Wählergruppe
    1
    Franke, Peter
    CDU
    2
    Böhm, Martin
    CDU
    3
    Kohl, Manuel
    CDU
    4
    Pfleger, Felix
    CDU
    5
    Kohl, Frank
    SPD
    6
    Stanyak, Robert
    SPD
    7
    Wetzel, Horst
    SPD
    8
    Bernert, Ralf
    SPD
    9
    Oberle, Kurt
    SPD
    10
    Schmitt, Klaus-Dieter
    Pro-Tal
    11
    Engelhardt, David
    Pro-Tal
    12
    Uhl, Heidrun
    Pro-Tal
    13
    Schmidtmann, Erik
    Pro-Tal
    14
    Schweiger-Müller, Gesine
    Pro-Tal
    15
    Schmitt, Verena
    Pro-Tal
    16
    Gölz, Rolf
    Pro-Tal
    17
    Kern, Kathrin
    Pro-Tal

     

    Gegen die Gültigkeit der Wahl kann nach den Vorschriften des § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Gorxheimertal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von 100 der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.




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