Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Gorxheimertal am 08.10.2023
Gegen die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Gorxheimertal am 08.10.2023 wurden keine Einsprüche nach §§ 25, 49 Kommunalwahlgesetz (KWG) erhoben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal hat in ihrer Sitzung am
14.11.2023 die Direktwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Gorxheimertal am 08.10.2023 gemäß § 50 KWG für gültig erklärt.
Die Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgt gemäß § 58 Abs. 2
Kommunalwahlordnung (KWO).
Diese öffentliche Bekanntmachung ist ab dem 18.11.2023 auch auf der Homepage der Gemeinde Gorxheimertal unter www.gorxheimertal.de/aktuelles eingestellt.
Gorxheimertal, 18.11.2023
Der Wahlleiter der Gemeinde Gorxheimertal
Udo Zink