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  • Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses

    Der Wahlausschuss der Gemeinde Gorxheimertal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2023 das endgültige Wahlergebnis für die Direktwahl des Bürgermeisters ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
     
    Zahl der Wahlberechtigten
    3.247
    Zahl der Wählerinnen und Wähler
    2.052
    Zahl der gültigen Stimmen
    2.028
    Zahl der ungültigen Stimmen
    24
    Wahlbeteiligung
    63,20 %
     
    Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen verteilen sich wie folgt:
     
    Lfd.
    Nr.:
    Familienname, Rufname
    Träger des Wahlvorschlags
    Anzahl der
    Stimmen
    Prozent
    %
    1
    Anthofer, Michael
    Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
    710
    35,01
    2
    Kohl, Frank
    Kohl, Frank
    1.318
    64,99
      
    Der Bewerber Herr Frank Kohl hat mehr als die Hälfte der abgegebenen
    gültigen Stimmen erhalten. Er ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Gorxheimertal gewählt.
     
    Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 100 Wahlberechtigte unterstützen.
    Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben.
     
    Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der
    Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur
    Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
     
    Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
     
    Amtliche Bekanntmachung zum Download (pdf-Datei).



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