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  • Pflichten und Informationen zum Liegenschaftskataster

    Im Liegenschaftskataster werden alle Grundstücke und Gebäude flächendeckend und aktuell nachgewiesen. Hieraus entsteht auch für die Gebäudeeigentümer/-innen die Pflicht zur Gebäudeeinmessung. 

     

    Gebäudeeinmessung

    Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sind verpflichtet, nach Errichtung eines neuen Gebäudes oder Veränderungen im Grundriss der Bebauung, den Nachweis bzw. die Veränderung ihrer Gebäude im Liegenschaftskataster zu veranlassen. Hierüber informiert die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation auf Ihrer Homepage.

     

     
    Liegenschaftskataster
    Die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation informiert auf Ihrer Homepage unter anderem auch über Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster, Grenzfeststellung und Zerlegungsvermessung.




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