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  • Bauantragsverfahren

     

     

    Für das Bauantragsverfahren ist grundsätzlich der Kreis Bergstraße als Bauaufsichtsbehörde zuständig. Der Bauantrag muss dort mit den entsprechenden Unterlagen eingereicht werden. Nach einer ersten Prüfung und Erfassung des Antrages erhalten die zu beteiligenden Stellen einen Plansatz zur Bewertung. Beteiligt werden können je nach Bauvorhaben beispielsweise die Naturschutzbehörde, die Untere Wasserbehörde oder auch der Immissionsschutz. Eine dieser zu beteiligenden Stellen ist immer die Gemeinde. Der Gemeindevorstand oder die Gemeindevertretung fasst dann einen Beschluss zu diesem Bauantrag. Die Bauaufsicht erhält dann von der Gemeinde eine Stellungnahme und diese stellt in der Regel das baurechtlich notwendige Einvernehmen her. Sobald von allen beteiligten Stellen die Stellungnahmen vorliegen, kann die Baugenehmigungsbehörde die Baugenehmigung erteilen.

     

    Die zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Pedure

    Kreis Bergstraße
    Der Landrat / Der Kreisausschuss
    Bauaufsicht und Bauleitplanung
    Graben 15
    64646 Heppenheim

     

    Tel.:06252/155295

     

     

     

     


    PDF-Datei Antrag auf Abweichungen und Befreiungen.pdf
    PDF-Datei Bauantrag.pdf
    PDF-Datei Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben.pdf


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