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    Bebauungsplan "Am Hofacker"
     
    Mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB am 15.05.2024 tritt der Bebauungsplan „Am Hofacker“ in Kraft.
     
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Hofacker“ weist eine Größe von rund 2.010 m² auf und wird begrenzt:
    -     im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks 21/6
    -     im Westen durch die östliche Grenze des Flurstücks 25.
    -     im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 16/3.
    -     im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 22/1, 22/2, 26/4 (Kunzenbacher Straße) und 21/2.
     
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Hofacker“ umfasst folgende Flurstücke: 24/1 und 24/2 vollständig, 26/2 und 44/9 teilweise, sowie Teilfläche aus 25 und 22/1.

    Der Plan und die Begründung werden demnächst direkt über das Bürger-GIS des Kreis Bergstraße abrufbar sein.
     
    Verfahrensunterlagen

     




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