Bebauungsplan "Am Hofacker"
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB am 15.05.2024 tritt der Bebauungsplan „Am Hofacker“ in Kraft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Hofacker“ weist eine Größe von rund 2.010 m² auf und wird begrenzt:
- im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks 21/6
- im Westen durch die östliche Grenze des Flurstücks 25.
- im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 16/3.
- im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 22/1, 22/2, 26/4 (Kunzenbacher Straße) und 21/2.
Der Plan und die Begründung werden demnächst direkt über das Bürger-GIS des Kreis Bergstraße abrufbar sein. Verfahrensunterlagen
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